FAQ
Kassensicherungsverordnung

Ausgeblendet
WAS BEDEUTET § 146A AO FÜR HEUTIGE UND KÜNFTIGE KASSENSYSTEME?

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (so die vollständige Bezeichnung) ist Folgendes geregelt:

  • Daten, die mithilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems, in diesem Fall also einer elektronischen Registrierkasse, erfasst werden, sind seit dem 01.01.2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen. Die Übergangsregelung hierzu endet am 30.09.2020.
  • Die Daten sind der Finanzverwaltung anlässlich einer Außenprüfung oder einer Nachschau über eine einheitliche digitale Schnittstelle (§ 4 KassenSichV) zur Verfügung zu stellen

Der KassenSichV unterliegen sowohl SIHOT.PMS als auch SIHOT.POS.

WAS IST EINE TECHNISCHE SICHERHEITSEINRICHTUNG (TSE)?

Eine TSE ist eine technische Sicherheitseinrichtung. Sie garantiert, dass die im Kassensystem aufgezeichneten Daten vollständig und richtig übergeben werden. Die TSE kann sowohl physisch (als Gerät) als auch cloudbasiert zur Verfügung gestellt werden. Sie muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und abgenommen worden sein.

WIE BEKOMME ICH EINE TSE?

Sie können Ihre Hardware-TSE über einen Händler Ihrer Wahl beziehen. Achten Sie jedoch darauf, dass die TSE mit Fiskaltrust kompatibel sind. (z.B. Swissbit)
Die Cloud-TSE der Deutschen Fiskal kann über uns bezogen werden. Nutzen Sie hierfür unseren Bestellschein.

Mit der offiziellen Verlautbarung in einer Pressemitteilung vom 29.01.2021 hat die Deutsche Fiskal als erstes Unternehmen eine Zertifizierung für die Cloud-TSE durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bekanntgegeben.

WAS IST VOR INBETRIEBNAHME EINER HARDWARE-TSE ZU BEACHTEN?

Aktuell können wir auf Erfahrungswerte mit Anbindung der Produkte von Swissbit und Diebold Nixdorf zurückgreifen.

Die Hardware-TSE muss vor Inbetriebnahme KassenSichV betriebsbereit gemacht werden. Informieren Sie sich direkt beim TSE-Hersteller wie der Prozess zur Initialisierung zu durchlaufen ist.

WIE INITIALISIERE ICH EINE TSE VON SWISSBIT?

Nach bisherigen Erfahrungswerten sind die ausgelieferten TSEs bereits betriebsbereit und können direkt für die Inbetriebnahme KassenSichV verwendet werden.

WIE INITIALISIERE ICH EINE TSE VON DIEBOLD NIXDORF?

Die Installation einer Hardware-TSE obliegt dem Kunden. Bevor der USB-Stick von Diebold Nixdorf in Betrieb genommen werden kann, muss dieser betriebsbereit sein. Die folgenden Schritte dienen Ihnen als Unterstützung.

 Die benötigte Software können Sie über diesen Link herunter laden:

Diebold Nixdorf – TSE als geschützter USB-Stick

Bitte installieren Sie alle erforderlichen Komponenten für ihr Betriebssystem. Starten Sie anschließend die Software zur Verbindung der Sticks.

 Ist der Webservice ordnungsgemäß installiert und gestartet, führen Sie diese Funktionen der Reihe nach aus:

  1. Rufen Sie in Ihrem Browser die Seite http://localhost:10001 auf.
  2. SetDefaultCliendID: Bitte geben Sie dem USB Stick einen eindeutigen Namen, z.B. PMS1 oder POS1
  3. RegisterCliendID: Der Name wird hiermit registriert.
  4. GetServiceInfo – GetDeviceInfo – GetDeviceStatus: Auf der linken Seite sollten jetzt alle Spalten mit Daten versehen sein. Falls nicht, entfernen Sie den USB Stick und stecken Sie ihn wieder an. Sind die Daten immer noch nicht zu sehen, wenden Sie sich an den Hersteller Diebold Nixdorf oder Ihren Vertriebspartner.
  5. Der Punkt FISCALMODE erscheint in roter Farbe.
  6. Initialize: Geben Sie kein Passwort an.
  7. Der Fiskalmode steht jetzt auf True.

Um weitere TSE’s anzuschließen, entfernen Sie den Stick.  Stecken Sie den nächsten USB-Stick ein, laden Sie die Seite neu und wiederholen Sie die Punkte 1-7.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich um ein Fremdprodukt handelt und wir keine Gewährleistung für die Richtigkeit oder Aktualität der Angaben geben können.

Bei Fragen oder Problemen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller oder den Reseller.

WARUM BENÖTIGE ICH FÜR SIHOT.PMS UND SIHOT.POS SEPARATE TSES?

Wir empfehlen die Verwendung separater TSEs, um Buchungen und Rechnungen aus dem jeweiligen System unterscheiden zu können.

WIE VIELE TSES BENÖTIGE ICH FÜR SIHOT.PMS?

Für SIHOT.PMS benötigen Sie je Mandant eine TSE. 

WIE VIELE TSES BENÖTIGE ICH FÜR SIHOT.POS?

Für SIHOT.POS benötigen Sie mindestens eine TSE. Sie haben mehrere Verkaufsstellen im Einsatz, dann lassen Sie sich die Anzahl an TSEs von Ihrem Steuerberater bestätigen.

WAS IST BEI EINEM AUSFALL DER TSE ZU BEACHTEN?

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in unserer Dokumentation zur Einrichtung auf unserer Webseite.

WAS MACHT FISKALTRUST?

Fiskaltrust speichert Belege auf der TSE nach dem Blockchain-Prinzip. D. h. jeder relevante Vorgang wird in der TSE gespeichert, wobei jeder Datensatz (oder „Block“) neben dem Zeitstempel und den Transaktionsdaten auch eine Verkettung auf den vorhergehenden Datensatz enthält. Somit ist die lückenlose Aufzeichnung gewährleistet.

WIE WIRD FISKALTRUST ANGEBUNDEN?

Zur Anbindung wird die fiskaltrust.Middleware installiert. Hierzu müssen Sie sich bei Fiskaltrust mit Ihrer Umsatzsteuer-ID registrieren. Nachdem Sie Ihre LoginDaten für das Fiskaltrust-Portal erhalten haben, werden die sogenannten CashBoxen konfiguriert. Hier wird festgelegt, welche TSE angesprochen wird, d.h. zu diesem Zeitpunkt muss die TSE bereits vorhanden und angeschlossen sein. Die CashBox wird auf den betreffenden PC geladen und hier gestartet. Anschließend werden die Beleg-/Vorgangsdaten über die Middleware an die TSE gesendet und im Gegenzug die Signatur von der TSE über die Middleware an SIHOT.

WIE REGISTRIERE ICH MICH IM FISKALTRUST-PORTAL?
Sie betreiben mehrere Häuser mit derselben USt-ID, dann registrieren Sie sich initial mit dem Hauptsitz. Die einzelnen Häuser können anschließend über den Menüpunkt Standorte in Ihrem fiskalrust-Konto hinzugefügt werden.

Den Link für die Registrierung finden Sie hier.

Für die Registrierung benötigen Sie Ihre USt-ID. Verwenden Sie bei der Angabe von E-Mail Adressen möglichst nicht personalisierte Postfächer, so dass diese auch mit Personaländerungen weiter Bestand haben. Nach Registrierung bestätigen Sie Ihre Anmeldung mit Hilfe des Links, der Ihnen zugeschickt wird, als auch den Vertrag. Achten Sie darauf, dass Sie sich im fiskaltrust-Portal die Rolle eines Kassenbetreibers zuweisen (Übersicht links). Danach finden Sie im Bereich „posOperator“ die Auswahl „Kassenhändler/posDealer suchen“. Suchen Sie die GUBSE AG mit Hilfe der E-Mail-Adresse @sihot.com und fordern Sie im Suchergebnis die Zuordnung an.

WIE VERWALTE ICH IM FISKALTRUST-PORTAL MEHRERE STANDORTE MIT EINER USt-ID?

Registrieren Sie sich initial im fiskaltrust-Portal mit Ihrem Hauptsitz und Ihrer USt-ID. (s. Eintrag FAQ – WIE REGISTRIERE ICH MICH IM FISKALTRUST-PORTAL?)

Nach erfolgreicher Registrierung haben Sie im Bereich Stammdaten die Möglichkeit weitere Standorte hinzuzufügen.

Verwenden Sie bei der Angabe von E-Mail Adressen möglichst nicht personalisierte Postfächer, so dass diese auch mit Personaländerungen weiter Bestand haben.

WAS IST EIN POS-ARCHIV?

Im POS-Archiv werden Rechnungs- und Beleg-Daten aus SIHOT (PMS und POS) automatisiert und revisionssicher gespeichert. Hierfür werden in regelmäßigen Abständen die Daten aus der TSE in einen externen Speicher exportiert und stehen dem Finanzamt als zentraler Export (DSFinV-K), wie gesetzlich vorgeschrieben, 10 Jahre lang zur Verfügung.

WIE LANGE KANN ICH EINE TSE NUTZEN?

Die Gültigkeit der Produkt-Zertifizierung und die Speicherkapazität sind vom TSE-Typ abhängig. Sie finden die Informationen hierfür in den Produktbeschreibungen der TSE-Hersteller.

Bei der Cloud-TSE ist die Speicherkapazität für die Anzahl der TSE-Signaturen nicht begrenzt und im Falle einer erneuten Zertifizierung wird diese automatisch auf die jeweilige Cloud-TSE übertragen.

KANN ICH DIREKT AUF DIE TSE ZUGREIFEN?

Der Zugriff auf die Daten der TSE erfolgt über die fiskaltrust.Middleware. Sie haben die Möglichkeit, alle Bestellvorgänge, die an die TSE übermittelt wurden, sowie die zugehörigen Signaturen des Sicherheitsmoduls (manipulationssicherer Transaktionszähler) im Journal Ihres fiskaltrust-Kontos einzusehen.

WAS MUSS ICH ALS SIHOT SAAS KUNDE BEACHTEN?

Als SaaS Kunde erhalten Sie das notwendige SIHOT Update automatisiert. Die Kosten für die Cloud-TSE der Deutschen Fiskal und für das POS-Archiv im Jahr 2021 übernehmen wir für Sie.

WANN UND WIE BEKOMME ICH DAS BENÖTIGTE SIHOT UPDATE?

Als Wartungskunde erhalten Sie das Softwareupdate kostenfrei. Sollten Sie keinen Wartungsvertrag abgeschlossen haben, dann kontaktieren Sie bitte unser Sales-Team für ein maßgeschneidertes Angebot.

WAS SIND DIE SYSTEMANFORDERUNGEN?
  • PMS ist mit einer Version 1000.00 höher installiert.
  • POS ist mit einer Version 300.00 höher installiert.
  • Die Rechner, auf welchen die fiskaltrust.Middleware installiert wird, verfügen über ein Windows Betriebssystem und .NET-Framework 4.6.1. Diese Rechner müssen weiterhin über eine Internetverbindung erreichbar sein. Betriebssystem Windows XP ist nicht in Wartung befindlich und kann daher nicht mit einer Inbetriebnahme KassenSichV genutzt werden.
WIE ERHALTE ICH UNTERSTÜTZUNG ZUR INBETRIEBNAHME DER KASSENSICHV?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der KassenSichV und bieten Ihnen in diesem Rahmen unterschiedliche Konfigurations-Pakete an. Weiterführende Informationen sowie den Bestellschein finden Sie hier.

Für die vorbereitenden Arbeiten stehen Ihnen Checklisten auf unserer Webseite zur Verfügung.

WIE ERFOLGT DIE MELDUNG BEIM FINANZAMT?

Sie haben sich im Rahmen zur Umsetzung der KassenSichV für die Cloud-TSE der Deutschen Fiskal entschieden, dann übernimmt die Deutsche Fiskal die Anmeldung beim Finanzamt automatisiert.

Sie verwenden zur Umsetzung der KassenSichV eine Hardware-TSE, dann wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an Ihren Steuerberater. Die Kassenmeldung beim Finanzamt erfolgt über einen Vordruck des Finanzministeriums.

EIN SIHOT-BACKUP MUSS EINGESPIELT WERDEN, WAS IST ZU TUN?

Aktuell liegen uns keine belegbaren Kenntnisse vor, was beim Einspielen eines Backups, z.B. beschädigte Datenbank, zu beachten ist. Wir empfehlen daher im Falle der Notwendigkeit ein Backup zu verwenden, eine genaue Dokumentation dieses Vorgangs vorzunehmen und diese, für den Fall einer externen Prüfung, aufzubewahren.

ÄNDERN SICH DIE FUNKTIONEN IN SIHOT MIT INBETRIEBNAHME DER KASSENSICHV?
  • MwSt-Splitting
    Ein Splitting der Mehrwertsteuer innerhalb einer Leistung, wie es bisher in SIHOT möglich war, ist in der KassenSichV nicht vorgesehen und wird auch von fiskaltrust nicht abgebildet. Daher können wir Ihnen die Funktion nicht länger zur Verfügung stellen.
    Dies betrifft insbesondere die Frühstücksleistung in vielen Hotels. Hier konnten Sie die MwSt. für Speisen mit 7% MwSt. ausweisen und einen prozentualen Getränke-Anteil mit 19%.
    Deshalb werden für o.g. Beispiel fortan zwei Leistungen benötigt: eine für die Speisen und eine für die Getränke, mit den jeweils korrekten Mehrwertsteuersätzen.
    · Setzen Sie in der Leistung für „Speisen“ die Pensionsart Frühstück und den Housekeeping-Rhythmus auf Jeden Tag außer Anreise (JAAN).
    · Ersetzen Sie die Frühstückleistung in den Stücklisten aller betroffenen Arrangements durch die Leistungen Frühstück „Speisen“ und Frühstück „Getränke“.

  • Die Stornostufe 3 steht nicht länger zur Verfügung, da jegliche Bestellungen (Leistungsbuchungen und Zahlungen), die bereits an die TSE übermittelt und gespeichert wurden, nicht mehr verändert werden dürfen.

  • Mit der Stornostufe 4 wird nicht länger die Zahlung der Rechnung zurückgerufen: Es wird ein Stornobeleg mit zugehörigem Stornokennzeichen an die TSE übermittelt und gespeichert. Damit ist die Verknüpfung zur Ursprungsrechnung hergestellt, die Zahlungen sind betragsmäßig auf Null und der Vorgang wird konform der DSFinV-K abgebildet.
  • Leistungssplitt
    Menge absplitten
    · Leistung splitten
    · Auf mehrere Personen verteilen
    Bei diesen Funktionen wird jetzt die Ursprungsleistung komplett storniert und die geänderten Beträge neu aufgebucht. D.h. der Storno und die neuen Buchungen erfolgen alle mit dem aktuellen Datum.
  • Ein Zurücksetzen des Hoteltags ist nicht möglich. Mit Abschluss des Tagesgeschäftes durch den Hoteltagwechsel werden Tagesbelege an die TSE übermittelt und im DSFinV-K bereitgestellt. Diese Daten dürfen nicht mehr verändert werden.
  • Wenn Sie die Funktion Gutschein annullieren ausführen, wird jetzt eine Gutschriftsrechnung erzeugt. Die Funktion Einlösung annullieren steht nach Aktivieren der Fiskalisierung nicht mehr zur Verfügung. Wenn aus Versehen ein Gutschein eingelöst wurde, ist dieser abzurechnen und ein neuer Gutschein zu erstellen.
ÄNDERT SICH DER FUNKTIONSUMFANG FÜR SIHOT.POS UND ORDERMAN MIT INBETRIEBNAHME DER KASSENSICHV?

Damit wir sicherstellen der Verordnung des Finanzministeriums zu entsprechen, werden mit Inbetriebnahme der KassenSichV folgende Funktionen temporär nicht zur Verfügung stehen:

  • Direkte Änderung der Menge, des Einzelpreises, der Bezeichnung und der Mehrwertsteuer bei bereits gebuchten Bestellungen.
  • Wechsel der Preisebene auf beispielsweise „Mitarbeiter“.
  • Änderung von „im Haus“ in „außer Haus“ auf dem Beleg, was eine Anpassung des MwSt-Satzes bereits fiskalisierter Bestellungen bedeutet.
  • Rabatt auf gebuchte Artikel oder Rabattierung des Beleges.

Notwendige Korrekturen sind in den genannten Fällen über die Stornofunktion und einer neuen Buchung zu lösen.

Sie sollen nicht dauerhaft auf die genannten Funktionen verzichten müssen. Daher arbeiten wir mit Hochdruck an der Klärung zur Umsetzung und informieren Sie unverzüglich, sobald Sie den Ihnen bekannten Funktionsumfang wieder nutzen können.

WAS IST BEI ANBINDUNG AN PARTNERSYSTEME ZU BEACHTEN?

Zu Partnersystemen zählen Programme in denen Bestellungen (Leistungsbuchungen und Zahlungen) ausgelöst und an SIHOT übermittelt werden. Dazu zählen neben Artikeln und Zahlungen aus Kassensystemen auch Gebühren von WLan, Pay TV und Telefon.

Sofern wir vom Partnersystem mit dem Übertrag von Buchungen in SIHOT keine Information zur eindeutigen Kennzeichnung der Fiskalisierung vorliegen haben, gewährleisten wir, dass alle zugehörigen Bestellvorgänge aus SIHOT an die TSE übermittelt werden. Hierbei besteht die Möglichkeit einer doppelten Speicherung von Transaktionen in der TSE.

Für unsere SIHOT.POS Kunden können wir sicherstellen, dass die Bestellvorgänge (Leistungsbuchungen und zugehörige Zahlungen) von der Kasse an die TSE übermittelt und gespeichert werden. Diese Vorgänge sind entsprechend gekennzeichnet, so dass eindeutig zu belegen ist, welche Bestellvorgänge aus SIHOT.PMS an die dafür vorgesehene TSE zu übermitteln sind.

WAS IST BEI EINEM LOKALEN TESTSYSTEM ZU BEACHTEN?

Es ist sicherzustellen, dass die Test-Datenbank als solche konfiguriert ist, damit keine Fiskaldaten nach außen übermittelt werden. Wird nach Inbetriebnahme der KassenSichV eine Kopie der Live-Datenbank in einem Testsystem benötigt, wenden Sie sich bitte umgehend an uns, damit die notwendige Einstellung im System erfolgt.

WO ERHALTE ICH EIN GÜLTIGES TSE ZERTIFIKAT

Informationen zur Zertifizierung einer TSE erhalten Sie grundsätzlich vom Hersteller.

Bei der Cloud TSE von „Deutsche Fiskal“ können Sie sich unter folgendem Link informieren: https://www.deutsche-fiskal.de/unternehmen/zertifikate

Bei den Hardware TSEs kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Hersteller.

WICHTIGE INFORMATION ZU CRYPTOVISION TSE

Wir möchten Sie darüber informieren, dass alle bisher verkauften, Technischen Sicherungseinrichtungen für elektronische Kassen (TSE) von der Bundesdruckerei am 08.01.2023 ihre Zulassung verlieren werden.

Am 13. Oktober 2022 hat das Bundesfinanzministerium schriftlich mitgeteilt, dass die Weiterverwendung der TSE-Token 1.0 bis zum 31. Juli 2023 nicht beanstandet wird.

Nach derzeitigem Kenntnisstand und den bisher übermittelten Informationen wird sich, an dem kommunizierten Verlust der Gültigkeit des Zertifikates für die Cryptovision TSE nichts verändern. Die Nichterfüllung der in der Abgabeverordnung und Kassensicherungsverordnung festgelegten Anforderungen wird weiterhin als gegeben bewertet.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, Ihren PosOperatoren, falls noch nicht geschehen, mitzuteilen die Inanspruchnahme der Regelung dem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch bis zum 08.01.2023 anzuzeigen

* die mit markierten Toggle enthalten Aktualisierungen.